19.10.2021 |
Allgemein
Das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland hat uns aktuell folgende für unseren Fußballsport sehr wichtige Informationen übermittelt:
Ab sofort gilt für die Nutzung der Umkleidekabinen und Duschen von Personen über 18 Jahre die 3G-Regel.
Hier der entsprechende Auszug der Anweisung in Originaltext.
"Vorliegen der Warnstufe 1 bzw. Indikator Neuinfizierte beträgt mehr als 50
Vor und nach der Sportausübung im Freien ist die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen nur unter Anwendung der 3G-Regel möglich, d.h. Duschen und Umkleiden dürfen nur von Personen genutzt werden, die vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet worden sind.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 3G-Regel nicht".